Daten werden übertragen
Bitte warten

Liebe PatientInnen,
ab dem 01.01.2024 wurde das E-Rezept verpflichtend für alle Ärzte eingeführt. Dadurch wird sich für das Bestellen von Arzneimitteln Folgendes grundlegend ändern:Keine sofortige Ausstellungen von Rezepten in der Praxis mehr: Durch den aufwendigen Signierungsprozess ist es aus Gründen eines ökonomischen Arbeitens notwendig dies gebündelt nach der Sprechstunde vorzunehmen um Fehlverordnungen zu vermeiden. Eine sofortige Ausstellung eines Folgerezeptes auf Zuruf kann daher nicht mehr erfolgen. Dabei gelten folgende Fristen für das Rezepttelefon, wie auch bei persönlichem Erscheinen in der Praxis: Erreicht die Rezeptbestellung uns bis 12 Uhr Mittags erfolgte ein Signatur bis 14 Uhr, nach 12 Uhr erfolgt die Signatur bis zum Folgetag um 14 Uhr.
Planen Sie bei der Bestellung der Rezepte diese Fristen künftig mit ein.
Kein Rezept mehr ohne Versichertenkarte: Das eRezept kann nur übertragen werden, wenn Sie Ihre Versichertenkarte vorlegen. Ihre Versichertenkarte enthält die notwendigen Informationen, um das eRezept sicher und fehlerfrei an die Apotheke zu übertragen. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch wenn Sie das Rezepttelefon besprechen die Verordnung erst nach Vorlage der Versichertenkarte erfolgt.

Rezept bestellen

Liebe PatientInnen,
ab dem 01.01.2024 wurde das E-Rezept verpflichtend für alle Ärzte eingeführt. Dadurch wird sich für das Bestellen von Arzneimitteln Folgendes grundlegend ändern:Keine sofortige Ausstellungen von Rezepten in der Praxis mehr: Durch den aufwendigen Signierungsprozess ist es aus Gründen eines ökonomischen Arbeitens notwendig dies gebündelt nach der Sprechstunde vorzunehmen um Fehlverordnungen zu vermeiden. Eine sofortige Ausstellung eines Folgerezeptes auf Zuruf kann daher nicht mehr erfolgen. Dabei gelten folgende Fristen für das Rezepttelefon, wie auch bei persönlichem Erscheinen in der Praxis: Erreicht die Rezeptbestellung uns bis 12 Uhr Mittags erfolgte ein Signatur bis 14 Uhr, nach 12 Uhr erfolgt die Signatur bis zum Folgetag um 14 Uhr.
Planen Sie bei der Bestellung der Rezepte diese Fristen künftig mit ein.
Kein Rezept mehr ohne Versichertenkarte: Das eRezept kann nur übertragen werden, wenn Sie Ihre Versichertenkarte vorlegen. Ihre Versichertenkarte enthält die notwendigen Informationen, um das eRezept sicher und fehlerfrei an die Apotheke zu übertragen. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch wenn Sie das Rezepttelefon besprechen die Verordnung erst nach Vorlage der Versichertenkarte erfolgt.

ACHTUNG: Die Bearbeitung erfolgt nur wochentags ab 12 Uhr (von Montag bis Freitag), ferner erfolgt keine Bearbeitung in unserem Urlaub oder anderen Gründen der Praxisschliessung.
Für dringende Anliegen rufen Sie uns bitte an. Eine Kommunikation für medizinische Anliegen ist nur vor Ort in der Praxis möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Bestellung nur im Falle einer Dauermedikation bzw. eines Folgerezeptes möglich ist. Für alle anderen Medikamente benötigen Sie einen Sprechstundentermin!

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Persönliche Daten

Vorname *
Nachname *
Geburtsdatum *
Telefon *
Telefon mobil
E-Mail-Adresse *

Präparate

Bitte geben Sie Name, Konzentration und Packungsgröße an.

Datenschutz

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.