Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr E- Rezepte online anzufordern. Sie können Ihre Bestellung bequem von zu Hause aus erledigen.
Seit 1. Januar 2024 sind wir dazu verpflichtet E- Rezepte auszustellen. Dies können wir aber nur, wenn Ihre Versichertenkarte am Anfang des Quartals eingelesen wurde.
Für das restliche Quartal brauchen Sie für Folgerezpete nicht mehr in die Praxis kommen. Bestellen Sie einfach online oder telefonisch Ihr Rezept und gehen ab dem nächsten Praxistag in eine Apotheke Ihrer Wahl und lösen mit Ihrer Versichertenkarte Ihr E-Rezept ein.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung nur im Falle einer Dauermedikation bzw. eines Folgerezeptes möglich ist.
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